Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen über die Regelung des Grenzverkehrs (Italien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 253/1951Bundesgesetzblatt Nr. 253 aus 1951,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3Anlage 3
Text
Anlage IAnlage römisch eins
Grenzübertrittsschein für die österreichisch-italienische Grenze
(Anm.: Anlage als PDF dokumentiertAnmerkung, Anlage als PDF dokumentiert
Z 7 lit. a der Druckfehlerberichtigung BGBl. Nr. 56/1952 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage I (Grenzübertrittsschein für die österreichisch-italienische Grenze) hat in der Anmerkung unter Seite 3 dieser Anlage die Jahreszahl „1949“ zu entfallen.“)Ziffer 7, Litera a, der Druckfehlerberichtigung Bundesgesetzblatt Nr. 56 aus 1952, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage römisch eins (Grenzübertrittsschein für die österreichisch-italienische Grenze) hat in der Anmerkung unter Seite 3 dieser Anlage die Jahreszahl „1949“ zu entfallen.“)
Zuletzt aktualisiert am
15.03.2023
Dokumentnummer
NOR40002892