Kurztitel
Übereinkommen über die Regelung des Grenzverkehrs (Italien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 253/1951Bundesgesetzblatt Nr. 253 aus 1951,
Text
Beilage B
Liste der italienischen Gemeinden, die im Grenzbezirk gelegen sind:
Provinz Bozen:
Graun, Mals, Schnals, Moos i. Pass., Ratschings, Brenner, Sterzing,
Pfitsch, Mühlwald, Ahrntal, Sand in Taufers, Gsies, Rasen-Olang,
Niederndorf, Toblach, Innichen, Sexten.
Provinz Belluno:
Comelico Superiore, S. Nicolo Comelico, S. Pietro di Cadore, S. Stefano di Cadore, Sappada.
Provinz Udine:
Forni Avoltri, Rigolato, Prato Carnico, Comeglians, Ravascletto, Cercivento, Sutrio, Arta, Paluzza, Treppo Carnico, Ligosullo, Paularo, Pontebba, Dogna, Malborghetto, Tarvisio, Moggio Udinese.
Rom, den 2. August 1951.
Herr Minister!
Zur Durchführung der Bestimmungen des am 18. März 1949 in Rom paraphierten Übereinkommens zwischen Italien und Österreich über die Regelung des Grenzverkehrs und mit Bezug auf Art. 21 des obgenannten Übereinkommens beehre ich mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die Regierung der Republik Italien bereit ist, das gegenständliche Übereinkommen mit Wirkung vom 2. August 1. J. als in Kraft stehend zu betrachten.Zur Durchführung der Bestimmungen des am 18. März 1949 in Rom paraphierten Übereinkommens zwischen Italien und Österreich über die Regelung des Grenzverkehrs und mit Bezug auf Artikel 21, des obgenannten Übereinkommens beehre ich mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die Regierung der Republik Italien bereit ist, das gegenständliche Übereinkommen mit Wirkung vom 2. August 1. J. als in Kraft stehend zu betrachten.
Ich wäre Eurer Exzellenz dankbar, wenn Sie mir mitteilen wollten, ob die Bundesregierung der Republik Österreich mit dem Vorstehenden einverstanden ist.
Ich benütze diese Gelegenheit, um Sie, Herr Minister, neuerlich meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
Vittorio Zoppi m. p.
Seiner Exzellenz
Johannes Schwarzenberg
Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister Österreichs
R o m
Rom, den 2. August 1951.
Herr Botschafter!
Mit Brief gleichen Datums haben Sie mir folgendes mitgeteilt:
(Anm. : es folgt der Text des Notenwechsels)Anmerkung : es folgt der Text des Notenwechsels)
Ich beehre mich, Eurer Exzellenz das Einverständnis der Bundesregierung der Republik Österreich zu dem Vorschlag der italienischen Regierung mitzuteilen.
Ich bitte sie, Herr Botschafter, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung entgegenzunehmen.
Dr. Schwarzenberg m. p.
Seiner Exzellenz
Graf Vittorio Zoppi
Generalsekretär des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten
R o m
Anmerkung
Die Druckfehlerberichtigung (DFB), BGBl. Nr. 56/1952, wurde berücksichtigt.