Norm Ausgabe von Scheidemünzen zu 10 Groschen× ▾ ‹›Gliederung Ausgabe von Scheidemünzen zu 10 Groschen Fassungen (Gesetz) ab 01.01.1989 — BGBl. Nr. 241/1951 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.1989 BGBl. Nr. 241/1951 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.1989 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1