Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
02.07.1955 bis 31.12.1994 — BGBl. Nr. 130/1955 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 102.07.195531.12.1994 BGBl. Nr. 130/1955 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 659/1994

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Taragesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 130 aus 1955, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 659 aus 1994,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

02.07.1955BGBl. Nr. 130/1955

Außerkrafttretensdatum

31.12.1994aufgehoben durch BGBl. Nr. 659/1994

Index

35/03 Taragesetz, Wertzollgesetz

Text

Paragraph eins, Verzollungsgewicht.

  1. Absatz eins,Der Zoll für Waren, die einem Gewichtszoll, allenfalls als Mindest- oder Höchstzoll, unterliegen, ist nach deren Verzollungsgewicht zu bemessen.
  2. Absatz 2,Verzollungsgewicht der Waren ist das Rohgewicht, das Reingewicht oder das Eigengewicht.
  3. Absatz 3,Unter Rohgewicht wird das Gewicht der Ware mit allen ihren Umschließungen verstanden.
  4. Absatz 4,Reingewicht ist das Gewicht der Ware mit den im Paragraph 8, Absatz eins, angeführten Umschließungen.
  5. Absatz 5,Eigengewicht ist das Gewicht der Ware ohne Umschließung.
  6. Absatz 6,Tara ist die Bezeichnung für das Gewicht der äußeren Umschließung.

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2023

Gesetzesnummer

10003848

Dokumentnummer

NOR12042728

Alte Dokumentnummer

N3195519180R

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1955/130/P1/NOR12042728