Rechtstracker.at

§ 8

Fassungen
02.07.1955 bis 31.12.1994 — BGBl. Nr. 130/1955 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 802.07.195531.12.1994 BGBl. Nr. 130/1955 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 659/1994

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Taragesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 130 aus 1955, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 659 aus 1994,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 8

Inkrafttretensdatum

02.07.1955BGBl. Nr. 130/1955

Außerkrafttretensdatum

31.12.1994aufgehoben durch BGBl. Nr. 659/1994

Index

35/03 Taragesetz, Wertzollgesetz

Text

Paragraph 8, Zum Reingewicht gehörende Umschließungen.

  1. Absatz eins,Zum Reingewicht gehören, sofern der Zolltarif keine abweichenden Bestimmungen enthält:
    1. Litera a
      bei tropfbar flüssigen und gasförmigen Waren die unmittelbaren Umschließungen (Fässer, Flaschen, Kannen und dergleichen), ferner Korbgeflechte und ähnliche Umschließungen, die Flaschen und dergleichen umhüllen, wenn sie nicht ohne Zerstörung abgenommen werden können;
    2. Litera b
      bei nichtflüssigen Waren jene inneren Umschließungen, die
      1. Ziffer eins
        im Paragraph 2, Absatz 4, angeführt sind,
      2. Ziffer 2
        den Zweck haben, der Ware ein besseres Aussehen zu geben oder
      3. Ziffer 3
        beim Klein- oder Einzelverkauf in der Regel mit in die Hand des letzten Käufers (Verbrauchers) übergehen.
  2. Absatz 2,Den tropfbar flüssigen Waren sind teigförmige Waren gleichzuhalten, wenn sie sich bei einer Temperatur von 15° Celsius umgießen lassen.
  3. Absatz 3,Bei Waren, die zu ihrer Erhaltung in eine Flüssigkeit eingelegt sind, ist der Abzug des Gewichtes der unmittelbaren Umschließung zulässig, sofern diese nicht gemäß Absatz eins, Litera b, zum Reingewicht gehört.

Schlagworte

Kleinverkauf

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2023

Gesetzesnummer

10003848

Dokumentnummer

NOR12042735

Alte Dokumentnummer

N3195519187R

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1955/130/P8/NOR12042735