Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Zusatzprotokoll zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr, betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 131/1956Bundesgesetzblatt Nr. 131 aus 1956,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Text
Artikel 1
Im Sinne dieses Protokolls bedeutet der Begriff „Eingangsabgaben“ nicht nur die Zölle, sondern auch alle anderen bei der Einfuhr zu erhebenden Abgaben.
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2025
Dokumentnummer
NOR40063976