Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Zahlungsabkommen (Spanien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 88/1956Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1956,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 8Artikel 8
Index
39/07 Zahlungsverkehr
Text
Artikel VIIIArtikel römisch acht
Der im Zeitpunkt des Außerkrafttretens dieses Zahlungsabkommens auf dem in Artikel I erwähnten Dollarverrechnungskonto angezeigte Saldo wird innerhalb von sechs Monaten durch Lieferung von Waren abgedeckt werden, über welche sich die beiden Vertragschließenden Teile ins Einvernehmen setzen werden.Der im Zeitpunkt des Außerkrafttretens dieses Zahlungsabkommens auf dem in Artikel römisch eins erwähnten Dollarverrechnungskonto angezeigte Saldo wird innerhalb von sechs Monaten durch Lieferung von Waren abgedeckt werden, über welche sich die beiden Vertragschließenden Teile ins Einvernehmen setzen werden.
Zuletzt aktualisiert am
18.02.2014
Dokumentnummer
NOR12042943
Alte Dokumentnummer
N3195644145J