Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Doppelbesteuerung - Steuern von Einkommen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 232/1957 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 6/1998Bundesgesetzblatt Nr. 232 aus 1957, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 6 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 14Artikel 14
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel XIVArtikel römisch vierzehn
(1)Absatz eins,Dividenden und Zinsen, die von einer österreichischen Körperschaft (außer wenn sie gleichzeitig eine amerikanische Körperschaft ist) gezahlt werden, sind von der Steuer der Vereinigten Staaten ausgenommen, wenn der Empfänger ein Ausländer ohne Wohnsitz in den Vereinigten Staaten oder eine ausländische Körperschaft ist.
(2)Absatz 2,Dividenden und Zinsen, die von einer amerikanischen Körperschaft gezahlt werden, sind in Österreich von der Steuer ausgenommen, wenn der Empfänger in Österreich keinen Wohnsitz hat oder keine österreichische Körperschaft ist.
Dokumentnummer
NOR12042999
Alte Dokumentnummer
N3195717897L