Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Bestimmte auf Dollar lautende Österreichische Obligationen (USA)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 215/1957Bundesgesetzblatt Nr. 215 aus 1957,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
39/09 Auslandsschulden
Text
Artikel IArtikel römisch eins
1.Ziffer eins Die beiden Regierungen errichten hiemit gemeinsam ein Schiedsgericht für österreichische Dollar-Obligationen im folgenden „das Schiedsgericht“ genannt.
2.Ziffer 2 Das Schiedsgericht setzt sich zusammen aus zwei Mitgliedern und einem Vorsitzenden. Ein Mitglied ist von der Regierung der Republik Österreich, das andere Mitglied von der Regierung der Vereinigten Staaten, der Vorsitzende (ein Staatsangehöriger der Vereinigten Staaten) auf Grund einer Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen zu bestellen.
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2016
Dokumentnummer
NOR12043006
Alte Dokumentnummer
N3195726183L