Rechtstracker.at

Art. 1

Fassungen
ab 11.09.1957 — BGBl. Nr. 215/1957 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute11.09.1957 BGBl. Nr. 215/1957 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Bestimmte auf Dollar lautende Österreichische Obligationen (USA)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 215 aus 1957,

Typ

Vertrag – USA

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

11.09.1957BGBl. Nr. 215/1957

Außerkrafttretensdatum

Index

39/09 Auslandsschulden

Text

Artikel römisch eins

Ziffer eins Die beiden Regierungen errichten hiemit gemeinsam ein Schiedsgericht für österreichische Dollar-Obligationen im folgenden „das Schiedsgericht“ genannt.

Ziffer 2 Das Schiedsgericht setzt sich zusammen aus zwei Mitgliedern und einem Vorsitzenden. Ein Mitglied ist von der Regierung der Republik Österreich, das andere Mitglied von der Regierung der Vereinigten Staaten, der Vorsitzende (ein Staatsangehöriger der Vereinigten Staaten) auf Grund einer Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen zu bestellen.

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2016

Gesetzesnummer

10003881

Dokumentnummer

NOR12043006

Alte Dokumentnummer

N3195726183L