Norm Gnadenrecht in Finanzstrafsachen× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Gnadenrecht in Finanzstrafsachen Fassungen (Gesetz) ab 01.01.1959 — BGBl. Nr. 290/1958 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 01.01.200230.04.2004 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 188/2004 01.12.200131.12.2001 § → § — 23.12.198230.11.2001 § → § BGBl. Nr. 607/1982 01.01.195922.12.1982 BGBl. Nr. 290/1958 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 22.12.1982 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 2