Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 180/1958Bundesgesetzblatt Nr. 180 aus 1958,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 5Anlage 5
Text
ANLAGE E
Gegenstände für Blinde
In Blindenschrift hergestellte Bücher, Veröffentlichungen und Schriften aller Art.In Blindenschrift hergestellte Bücher, Veröffentlichungen und Schriften aller "Art".
Andere, besonders für die erzieherische, wissenschaftliche oder kulturelle Weiterbildung der Blinden hergestellte Gegenstände, die durch Blindeninstitutionen oder Blindenhilfswerke, die von den zuständigen Behörden des Einfuhrlandes zur zollfreien Einfuhr dieser Gegenstände zugelassen sind, unmittelbar eingeführt werden.
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2025
Dokumentnummer
NOR40038203