Kurztitel
Zahlungs- und Warenaustauschabkommen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 101/1958 aufgehoben durch BGBl. Nr. 309/1996Bundesgesetzblatt Nr. 101 aus 1958, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 309 aus 1996,
Text
Rio de Janeiro, am 27. Februar 1958.
Österreichisch-brasilianisches
Zahlungs- und Warenaustauschabkommen.
Herr Staatsminister!
Ich beehre mich, Euer Exzellenz mitzuteilen, daß sich die österreichische Regierung im Hinblick auf den vor kurzem erfolgten Beitritt Österreichs zum System der Europäischen Multilateralen Devisenarbitrage, eingeführt am 18. Mai 1953 zwischen einer Reihe von OEEC-Staaten, einverstanden erklärt, die Bestimmungen des österreichisch-brasilianischen Zahlungs- und Warenaustauschabkommens vom 4. Juli 1956 durch folgende zu ersetzen:
(Anm.: Es folgen die Artikel I - VII)Anmerkung, Es folgen die Artikel römisch eins - römisch sieben)
Ich benütze den Anlaß, um Eurer Exzellenz den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
Dr. Gohn m. p.
Seiner Exzellenz
Herrn Botschafter Jose Carlos de Macedo Soares
Staatsminister für Auswärtige Angelegenheiten
Rio de Janeiro