Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Zahlungs- und Warenaustauschabkommen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 101/1958 aufgehoben durch BGBl. Nr. 309/1996Bundesgesetzblatt Nr. 101 aus 1958, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 309 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
39/07 Zahlungsverkehr
Text
Artikel I.Artikel römisch eins.
(1)Absatz eins,Die Zahlungen zwischen dem österreichischen und dem brasilianischen Währungsgebiet werden durch das vorliegende Abkommen geregelt.
(2)Absatz 2,Im Sinne dieses Abkommens gilt als „österreichisches Währungsgebiet'' das Gebiet der Republik Österreich, als „brasilianisches Währungsgebiet'' das Gebiet der Vereinigten Staaten von Brasilien.
Dokumentnummer
NOR12043334
Alte Dokumentnummer
N3195824852L