Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Doppelbesteuerung - Entlastung bei Quellensteuern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 205/1960 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 1/1997Bundesgesetzblatt Nr. 205 aus 1960, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 1 aus 1997,
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Königlich Norwegischen Finanz- und Zolldepartement über die Durchführung der Entlastung von den im Abzugsweg an der Quelle erhobenen Steuern von Einkünften aus beweglichem Kapitalvermögen
StF: BGBl. Nr. 205/1960
Ratifikationstext
Diese Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 11 am 14. September 1960 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Das Bundesministerium für Finanzen der
Republik Österreich
und
das Königlich Norwegische Finanz- und
Zolldepartement
haben, in Ausführung von Artikel 15 Absatz 3 des österreichisch-norwegischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 25. Februar 1960 (im folgenden "Abkommen" genannt), folgendes vereinbart:
Anmerkung
Zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos.
Dokumentnummer
NOR11003959
Alte Dokumentnummer
N3196012665T