Kurztitel
Doppelbesteuerung - Einkommen-, Vermögens- u. Erbschaftssteuern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 246/1961 aufgehoben durch BGBl. Nr. 614/1994Bundesgesetzblatt Nr. 246 aus 1961, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 614 aus 1994,
Text
Wien, am 8.Oktober 1959
Herr Sektionschef,
Artikel 27 Absatz 2 des Abkommens vom heutigen Tag sieht vor, daß die Anwendung seiner Bestimmungen unter den dort vorgesehenen Voraussetzungen auf "Überseegebiete, deren diplomatische Vertretung von der Französischen Republik wahrgenommen wird", ausgedehnt werden kann. Um jeder Schwierigkeit bezüglich der Auslegung dieses Wortlautes vorzubeugen, empfiehlt es sich festzustellen, daß dessen Anwendung nicht die Absicht der Hohen Vertragschließenden Teile miteinbegreifen sollte, die Möglichkeit auszuschließen, den Anwendungsbereich des Abkommens auf die im Absatz 1 des Artikels 27 nicht genannten französischen Departements, auf die Überseegebiete der Französischen Republik und auf die Mitgliedstaaten der "Communaute" auszudehnen.
Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie mir Ihre Zustimmung zu diesem Punkt bestätigen würden.
Genehmigen Sie, Herr Sektionschef, den Ausdruck meiner
vorzüglichen Hochachtung
Etienne de Crouy
Herrn
Dr. Josef Stangelberger,
Sektionschef im Bundesministerium
für Finanzen
Wien, am 8. Oktober 1959
Herr Botschafter,
Mit Schreiben vom heutigen Tag haben Sie mir folgendes zur Kenntnis gebracht:
"Artikel 27 Absatz 2 des Abkommens vom heutigen Tag sieht vor, daß die Anwendung seiner Bestimmungen unter den dort vorgesehenen Voraussetzungen auf ,Überseegebiete, deren diplomatische Vertretung von der Französischen Republik wahrgenommen wird', ausgedehnt werden kann. Um jeder Schwierigkeit bezüglich der Auslegung dieses Wortlautes vorzubeugen, empfiehlt es sich festzustellen, daß dessen Anwendung nicht die Absicht der Hohen Vertragsschließenden Teile miteinbegreifen sollte, die Möglichkeit auszuschließen, den Anwendungsbereich des Abkommens auf die im Absatz 1 des Artikels 27 nicht genannten französischen Departements, auf die Überseegebiete der Französischen Republik und auf die Mitgliedstaaten der ,Communaute' auszudehnen.
Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie mir Ihre Zustimmung zu diesem Punkt bestätigen würden."
Ich beehre mich, Ihnen zur Kenntnis zu bringen, daß ich mit dem Inhalt der obigen Mitteilung einverstanden bin.
Genehmigen Sie, Herr Botschafter, den Ausdruck meiner
vorzüglichen Hochachtung
Dr. Josef Stangelberger
Seiner Exzellenz
Herrn Etienne de Crouy-Chanel,
Botschafter der Französischen Republik