Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Doppelbesteuerung - Einkommen-, Vermögens- u. Erbschaftssteuern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 246/1961 aufgehoben durch BGBl. Nr. 614/1994Bundesgesetzblatt Nr. 246 aus 1961, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 614 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 19Artikel 19
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 19
(1)Absatz eins,Das nicht nach Artikel 18 zu behandelnde Nachlaßvermögen unterliegt den Erbschaftssteuern nur in dem Staat, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz hatte.
(2)Absatz 2,Für den Begriff des Wohnsitzes sind die Bestimmungen des Artikels 3 Absätze 2 bis 4 und 6 maßgeblich.
Dokumentnummer
NOR12043757
Alte Dokumentnummer
N3196117766L