Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Doppelbesteuerung - Einkommen-, Vermögens- u. Erbschaftssteuern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 246/1961 aufgehoben durch BGBl. Nr. 614/1994Bundesgesetzblatt Nr. 246 aus 1961, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 614 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 27Artikel 27
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 27
(1)Absatz eins,Dieses Abkommen findet Anwendung:
französischerseits auf das französische Mutterland sowie auf die überseeischen Departements (Guadeloupe, Guyane, Martinique, Reunion);
österreichischerseits auf das Gebiet der Republik Österreich.
(2)Absatz 2,Die Geltung dieses Abkommens kann, mit den von den beiden Staaten für erforderlich erachteten Abänderungen, auf jene Überseegebiete, deren diplomatische Vertretung von der Französischen Republik wahrgenommen wird, unter der, Voraussetzung ausgedehnt werden. daß das betreffende Gebiet Steuern erhebt, die ihrem Wesen nach den im Artikel 1 dieses Abkommens angeführten entsprechen.
Die Bedingungen und Modalitäten für die Ausdehnung werden im Weg eines diplomatischen Notenwechsels zwischen den beiden Staaten festgesetzt werden.
(3)Absatz 3,Jeder der Vertragstaaten kann nach Ablauf eines Jahres vom Zeitpunkt des Inkrafttretens einer entsprechend den Bestimmungen des vorstehenden Absatzes bekanntgegebenen Ausdehnung jederzeit durch eine dem anderen Staat auf diplomatischem Weg zugeleitete Mitteilung die Anwendung dieses Abkommens für jedes Gebiet, auf das dieses Abkommen ausgedehnt wurde, aufheben. Das Abkommen tritt in dem bezeichneten Gebiet von dem in der Mitteilung angeführten Zeitpunkt an außer Kraft.
(4)Absatz 4,Soweit die beiden Staaten nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, bewirkt die Kündigung dieses Abkommens gemäß Artikel 29 das Außerkrafttreten dieses Abkommens in bezug auf jedes Gebiet, auf das es unter den im vorliegenden Artikel vorgesehenen Voraussetzungen ausgedehnt sein wird.
Dokumentnummer
NOR12043765
Alte Dokumentnummer
N3196117774L