Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Doppelbesteuerung - Einkommen-, Vermögens- u. Erbschaftssteuern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 246/1961 aufgehoben durch BGBl. Nr. 614/1994Bundesgesetzblatt Nr. 246 aus 1961, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 614 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 28Artikel 28
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 28
(1)Absatz eins,Dieses Abkommen ist in deutscher und französischer Sprache abgefaßt, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind; es wird ratifiziert, und die Ratifikationsurkunden werden baldmöglichst in Paris ausgetauscht werden.
(2)Absatz 2,Das Abkommen tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft; seine Bestimmungen werden erstmals Anwendung finden
auf die im Abzugsweg an der Quelle erhobenen Steuern von Einkünften aus beweglichem Kapitalvermögen, die nach Ablauf eines Zeitraumes von drei Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt des Austausches an, ausgezahlt werden;
auf Steuern von Nachlässen der Personen die nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden sterben;
auf andere Steuern, die für das Jahr des Austausches der Ratifikationsurkunden erhoben werden.
Dokumentnummer
NOR12043766
Alte Dokumentnummer
N3196117775L