Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die vorübergehende zollfreie Einfuhr von medizinischen, chirurgischen und Laboratoriums-Geräten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 288/1961Bundesgesetzblatt Nr. 288 aus 1961,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Text
ARTIKEL 5
1. Dieses Abkommen liegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten des Europarates auf; diese können Vertragsparteien werden durch:
Unterzeichnung ohne Ratifikationsvorbehalt oder
Unterzeichnung mit Ratifikationsvorbehalt und nachträglicher Ratifikation.
2. Die Ratifikationsurkunden werden beim Generalsekretär des Europarates hinterlegt.
Zuletzt aktualisiert am
09.08.2023
Dokumentnummer
NOR40042291