Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Prämiensparförderungsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 143/1962 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 75/2004Bundesgesetzblatt Nr. 143 aus 1962, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 75 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2cParagraph 2 c
Beachte
Durch die Aufhebung dieses Bundesgesetzes werden zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens dieses Bundesgesetzes bestehende Haftungen des Bundes, die aufgrund dieses Bundesgesetzes übernommen worden sind, nicht berührt (vgl. § 2, BGBl. I Nr. 75/2004).Durch die Aufhebung dieses Bundesgesetzes werden zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens dieses Bundesgesetzes bestehende Haftungen des Bundes, die aufgrund dieses Bundesgesetzes übernommen worden sind, nicht berührt vergleiche Paragraph 2,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 75 aus 2004,).
Text
§ 2c.Paragraph 2 c,
Für die ab dem 1. August 1983 abgeschlossenen Prämiensparverträge gelten § 2 und § 4 nur nach Maßgabe folgender Bestimmungen: Für die ab dem 1. August 1983 abgeschlossenen Prämiensparverträge gelten Paragraph 2 und Paragraph 4, nur nach Maßgabe folgender Bestimmungen:
Die Prämiensparzeit beträgt 4 Jahre,
die Einzahlungen des Sparers sind mit 0,75 Prozentpunkten über der Hälfte der zu Beginn jedes Kalendervierteljahres von der Oesterreichischen Nationalbank für die letzten drei Monate veröffentlichten durchschnittlichen Sekundärmarktrendite der Bundesanleihen zu verzinsen; dieser Zinssatz, der für jedes Kalendervierteljahr zu ermitteln ist, ist auf das nächste Viertelprozent aufzurunden;
der in Z 2 festgesetzte Zinssatz ist anstelle des im § 4 Abs. 4 und 5 angeführten Zinsfußes von 6 % anzuwenden,der in Ziffer 2, festgesetzte Zinssatz ist anstelle des im Paragraph 4, Absatz 4 und 5 angeführten Zinsfußes von 6 % anzuwenden,
das Kreditinstitut hat eine zusätzliche Verzinsung von 1 Prozentpunkt als Sparprämie zu gewähren.
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 532/1993
Zuletzt aktualisiert am
18.03.2021
Dokumentnummer
NOR12044233
Alte Dokumentnummer
N3196225086L