Rechtstracker.at

Anl. 3

Fassungen
ab 12.07.1962 — BGBl. Nr. 206/1962 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 3 heute12.07.1962 BGBl. Nr. 206/1962 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

ERP-Counterpart-Regelung (USA)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 206 aus 1962,

Typ

Vertrag – USA

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

12.07.1962BGBl. Nr. 206/1962

Außerkrafttretensdatum

Index

39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen

Text

Anhang C

ARTIKEL römisch acht, Absatz 3

des Abkommens über wirtschaftliche Zusammenarbeit vom 2. Juli 1948

Ziffer 3 Die Österreichische Regierung wird direkt und durch ihre Vertreter in der Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit der Sondermission, dem Sonderbevollmächtigten der Vereinigten Staaten von Amerika in Europa und seinem Stab und den Mitgliedern und dem Stab des Gemeinsamen Komitees volle Unterstützung gewähren. Diese Zusammenarbeit soll, soweit tunlich, die Beistellung von allen Informationen und Erleichterungen einschließen, die notwendig sind zwecks Beobachtung und Gewinnen einer Übersicht über die Durchführung dieses Abkommens einschließlich der Verwendung der geleisteten Hilfe.

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2013

Gesetzesnummer

10003948

Dokumentnummer

NOR40045701