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Art. 1

Fassungen
ab 12.07.1962 — BGBl. Nr. 206/1962 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute12.07.1962 BGBl. Nr. 206/1962 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

ERP-Counterpart-Regelung (USA)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 206 aus 1962,

Typ

Vertrag – USA

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

12.07.1962BGBl. Nr. 206/1962

Außerkrafttretensdatum

Index

39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen

Text

ARTIKEL römisch eins
Stand der Mittel

Es besteht Einverständnis, daß der Stand des Counterpart-Sonderkontos und der dazugehörigen Konten zum 30. April 1960 der im Anhang A angegebene ist, und daß Anhang B den Stand des Produktivitätsförderungs-Sonderkontos zum 30. April 1960 richtig wiedergibt.

Anhang A zeigt Abhebungen von Counterpart-Mitteln für österreichische Zwecke in Höhe von 19.520,167.000 ö. S und zum 30. April 1960 ein Barguthaben in Höhe von 2.694,656.711 ö. S an.

Es besteht Übereinstimmung, daß ein Betrag von ungefähr 8,24 Milliarden ö. S Counterpart-Mittel einschließlich Produktivitätsmittel am 30. April 1960 in Form von Krediten ausstehend war.

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2013

Gesetzesnummer

10003948

Dokumentnummer

NOR40045692