Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
ERP-Counterpart-Regelung (USA)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 206/1962Bundesgesetzblatt Nr. 206 aus 1962,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen
Text
ARTIKEL IARTIKEL römisch eins
Stand der Mittel
Es besteht Einverständnis, daß der Stand des Counterpart-Sonderkontos und der dazugehörigen Konten zum 30. April 1960 der im Anhang A angegebene ist, und daß Anhang B den Stand des Produktivitätsförderungs-Sonderkontos zum 30. April 1960 richtig wiedergibt.
Anhang A zeigt Abhebungen von Counterpart-Mitteln für österreichische Zwecke in Höhe von 19.520,167.000 ö. S und zum 30. April 1960 ein Barguthaben in Höhe von 2.694,656.711 ö. S an.
Es besteht Übereinstimmung, daß ein Betrag von ungefähr 8,24 Milliarden ö. S Counterpart-Mittel einschließlich Produktivitätsmittel am 30. April 1960 in Form von Krediten ausstehend war.
Zuletzt aktualisiert am
26.11.2013
Dokumentnummer
NOR40045692