Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- u. Vermögensteuer
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 126/1962 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 41/2008Bundesgesetzblatt Nr. 126 aus 1962, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 41 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
SCHLUSSPROTOKOLL
Bei der Unterzeichnung des heute zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark abgeschlossenen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen haben die unterzeichneten Bevollmächtigten folgende übereinstimmende Erklärungen abgegeben, die einen integrierenden Bestandteil des Abkommens bilden:
Zu Artikel 8
Die Bestimmungen des Artikels 8 finden insbesondere Anwendung auf die Beteiligung der Gesellschaft “Det danske Luftfartselskab A/S” an dem Konsortium “Scandinavian Airlines System”.
Zu Artikel 13
Die Bestimmungen des Artikels 13 Absatz 2 lit. b sind insbesondere auch auf die Angestellten des Konsortiums “Scandinavian Airlines System” anzuwenden.Die Bestimmungen des Artikels 13 Absatz 2 Litera b, sind insbesondere auch auf die Angestellten des Konsortiums “Scandinavian Airlines System” anzuwenden.
Geschehen zu Wien, am 23. Oktober 1961 in je zweifacher Ausfertigung in deutscher und dänischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
Zuletzt aktualisiert am
12.09.2018
Dokumentnummer
NOR12044203
Alte Dokumentnummer
N3196217810L