Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- u. Vermögensteuer
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 126/1962 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 41/2008Bundesgesetzblatt Nr. 126 aus 1962, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 41 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 27Artikel 27
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 27
(1)Absatz eins,Dieses Abkommen wird ratifiziert werden; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Kopenhagen ausgetauscht werden.
(2)Absatz 2,Das Abkommen tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Seine Bestimmungen finden erstmals Anwendung:
in der Republik Österreich
auf die Steuern, die für die Zeit nach dem 31. Dezember 1958 erhoben werden,
im Königreich Dänemark
auf die Seemannsteuer, die für die Zeit nach dem 31. Dezember 1958 erhoben wird;
auf die sonstigen Steuern, die für die Zeit nach dem 31. März 1960 erhoben werden.
Zuletzt aktualisiert am
12.09.2018
Dokumentnummer
NOR12044201
Alte Dokumentnummer
N3196217808L