Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Luxemburg)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 54/1964Bundesgesetzblatt Nr. 54 aus 1964,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 25Artikel 25
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 25
Bei der Anwendung dieses Abkommens durch einen der beiden Vertragstaaten ist, soweit sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt, jeder in diesem Abkommen nicht umschriebene Begriff nach den Gesetzen dieses Vertragstaates auszulegen, die sich auf die Steuern im Sinne dieses Abkommens beziehen.
Zuletzt aktualisiert am
05.02.2020
Dokumentnummer
NOR12044553
Alte Dokumentnummer
N3196420315L