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Art. 13

Fassungen
29.01.1964 bis 31.03.2001 — BGBl. Nr. 55/1964 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1329.01.196431.03.2001 BGBl. Nr. 55/1964 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 42/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen- u. Vermögensteuern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 55 aus 1964, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 42 aus 2001,

Typ

Vertrag - Finnland

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 13

Inkrafttretensdatum

29.01.1964BGBl. Nr. 55/1964

Außerkrafttretensdatum

31.03.2001aufgehoben durch BGBl. III Nr. 42/2001

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Text

Artikel 13

  1. Absatz eins,Gewinne aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens im Sinne des Artikels 12 Absatz 2 werden in dem Vertragstaat besteuert, in dem dieses Vermögen liegt.
  2. Absatz 2,Gewinne aus der Veräußerung beweglichen Vermögens, das den Bestandteil des Anlagevermögens einer Betriebstätte bildet, die ein Unternehmen eines Vertragstaates im anderen Vertragstaat unterhält, oder beweglichen Vermögens, das zu einer festen Einrichtung gehört, die einer in einem Vertragstaat ansässigen Person im anderen Vertragstaat zur Ausübung eines freien Berufes zur Verfügung steht, einschließlich der Gewinne aus der Veräußerung einer solchen Betriebstätte (gesondert oder zusammen mit dem ganzen Unternehmen) oder einer solchen festen Einrichtung, werden in diesem anderen Staat besteuert. Jedoch werden Gewinne aus der Veräußerung von im Artikel 22 Ziffer 3 angeführtem beweglichem Vermögen nur in dem Vertragstaat besteuert, in dem dieses bewegliche Vermögen in Übereinstimmung mit dem genannten Artikel besteuert wird.
  3. Absatz 3,Gewinne aus der Veräußerung irgendeines anderen als des in den Absätzen 1 und 2 angeführten Vermögens werden nur in dem Staat besteuert, in dem der Veräußerer ansässig ist.

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2018

Gesetzesnummer

10003976

Dokumentnummer

NOR12044511

Alte Dokumentnummer

N3196417823L