Norm Stempelmarkengesetz-DurchführungsV× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Stempelmarkengesetz-DurchführungsV Fassungen (Gesetz) ab 01.05.1978 — BGBl. Nr. 197/1978▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 03.12.199731.12.2010 § → § BGBl. II Nr. 363/1997 · aufgehoben 20.12.198302.12.1997 § → § BGBl. Nr. 615/1983 01.05.197819.12.1983 § → § BGBl. Nr. 197/1978 27.05.196430.04.1978 BGBl. Nr. 89/1964 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 19.12.1983 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 2§ 3