Kurztitel
Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr (Deutschland)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 52/1964Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1964,
Text
DER VORSITZENDE DER ÖSTERREICHISCHEN DELEGATION
Wien, 6. September 1962
Herr Vorsitzender,
Ich habe die Ehre, Ihnen folgendes mitzuteilen:
Es besteht Übereinstimmung darüber, daß mit dem Inkrafttreten des heute unterzeichneten Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr Lehrmittel aus der einen Zollgrenzzone in die andere Zollgrenzzone für Schulen, über die der Ausfuhrstaat oder eine seiner Gebietskörperschaften die Aufsicht führt, frei von Ein- und Ausgangsabgaben eingeführt werden können. Die Abgabenbefreiung hängt davon ab, daß der Verwendungszweck durch eine Bescheinigung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde des Ausfuhrstaates nachgewiesen wird.
Ich wäre Ihnen, Herr Vorsitzender, für die Bestätigung Ihres Einverständnisses zu Vorstehendem dankbar.
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, dem Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Dr. Josef Stangelberger e. h.
An den Vorsitzenden der Deutschen Delegation Herrn Ministerialdirektor Dr. Zepf DER VORSITZENDE DER DEUTSCHEN DELEGATION
Wien, 6. September 1962
Herr Vorsitzender,
Ich habe die Ehre, den Empfang Ihres Briefes vom heutigen Tag zu bestätigen, welcher folgendermaßen lautet:
(Anm.: Es folgt der Text des Schreibens)Anmerkung, Es folgt der Text des Schreibens)
Ich habe die Ehre, Ihnen mein Einverständnis hierzu mitzuteilen.
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Dr. Karl Zepf e. h.
An den Vorsitzenden der Österreichischen Delegation Herrn Sektionschef Dr. Stangelberger Wien