Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Doppelbesteuerung - Einkommensteuer
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 99/1965 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 231/2001Bundesgesetzblatt Nr. 99 aus 1965, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 231 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 15Artikel 15
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
ARTIKEL XVARTIKEL römisch fünfzehn
Hochschullehrer oder Lehrer aus einem der Gebiete, die Vergütungen für eine Lehrtätigkeit während eines vorübergehenden, zwei Jahre nicht übersteigenden Aufenthaltes an einer Universität, sonstigen Hochschule, Schule oder anderen Lehranstalt im anderen Gebiet erhalten, dürfen in diesem anderen Gebiet hinsichtlich dieser Vergütungen nicht besteuert werden.
Dokumentnummer
NOR12044644
Alte Dokumentnummer
N3196535565J