Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Steuerliche Maßnahmen bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 157/1966 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 157 aus 1966, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
32/08 Sonstiges Steuerrecht
Text
§ 4. Herabsetzung des NennkapitalsParagraph 4, Herabsetzung des Nennkapitals
(1)Absatz eins,Setzt eine Kapitalgesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach einer Kapitalerhöhung (§ 1) das Nennkapital herab und zahlt sie die dadurch freiwerdenden Mittel ganz oder teilweise an die Gesellschafter zurück, so gelten die Rückzahlungen insoweit als Gewinnanteile (Dividenden), als sie den Betrag der Erhöhung des Nennkapitals nicht übersteigen.Setzt eine Kapitalgesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach einer Kapitalerhöhung (Paragraph eins,) das Nennkapital herab und zahlt sie die dadurch freiwerdenden Mittel ganz oder teilweise an die Gesellschafter zurück, so gelten die Rückzahlungen insoweit als Gewinnanteile (Dividenden), als sie den Betrag der Erhöhung des Nennkapitals nicht übersteigen.
(2)Absatz 2,Als Gewinnanteile (Dividenden) gelten auch die Beträge, die die Kapitalgesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach einer Kapitalerhöhung (§ 1) für den Erwerb eigener Anteile aufwendet, soweit die Nennbeträge dieser Anteile den Betrag der Erhöhung des Nennkapitals nicht übersteigen. Dies gilt nicht beim Erwerb eigener Aktien in Ausführung einer Einkaufskommission.Als Gewinnanteile (Dividenden) gelten auch die Beträge, die die Kapitalgesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach einer Kapitalerhöhung (Paragraph eins,) für den Erwerb eigener Anteile aufwendet, soweit die Nennbeträge dieser Anteile den Betrag der Erhöhung des Nennkapitals nicht übersteigen. Dies gilt nicht beim Erwerb eigener Aktien in Ausführung einer Einkaufskommission.
Zuletzt aktualisiert am
04.05.2023
Dokumentnummer
NOR12044667
Alte Dokumentnummer
N31966129940