Rechtstracker.at

§ 13

Fassungen
10.08.1966 bis 31.12.2018 — BGBl. Nr. 156/1966 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1310.08.196631.12.2018 BGBl. Nr. 156/1966 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Körperschaftsteuergesetz 1966

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 156 aus 1966, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 13

Inkrafttretensdatum

10.08.1966BGBl. Nr. 156/1966

Außerkrafttretensdatum

31.12.2018aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Beachte

Bezugszeitraum: ab 1. 1. 1968 (Paragraph 25, Absatz eins,, Bundesgesetzblatt Nr. 156 aus 1966,)

Text

Versicherungstechnische Reserven

Paragraph 13,

  1. Absatz eins,Zuführungen zu versicherungstechnischen Reserven (Paragraph 12, Ziffer 2,) sind insoweit abzugsfähig, als es sich bei diesen Reserven um echte Schuldposten oder um Posten handelt, die der Rechnungsabgrenzung dienen. Hiebei dürfen die Reserven den Betrag nicht übersteigen, der zur Sicherstellung der Verpflichtungen aus den am Bilanzstichtag bestehenden Versicherungsverträgen erforderlich ist.
  2. Absatz 2,Für die Abzugsfähigkeit der Zuführungen zu Reserven zum Ausgleich des schwankenden Jahresbedarfes sind insbesondere die folgenden Voraussetzungen erforderlich:
    1. Ziffer eins
      Es muß nach den Erfahrungen in dem betreffenden Versicherungszweig mit erheblichen Schwankungen des Jahresbedarfes zu rechnen sein;
    2. Ziffer 2
      die Schwankungen des Jahresbedarfes dürfen nicht durch die Prämien ausgeglichen werden. Sie müssen aus den am Bilanzstichtag bestehenden Versicherungsverträgen herrühren und dürfen nicht durch Rückversicherungen gedeckt sein.

Schlagworte

Rückstellung

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2023

Gesetzesnummer

10004004

Dokumentnummer

NOR12044692

Alte Dokumentnummer

N3196617383S

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1966/156/P13/NOR12044692