Rechtstracker.at

§ 15

Fassungen
10.08.1966 bis 31.12.2018 — BGBl. Nr. 156/1966 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1510.08.196631.12.2018 BGBl. Nr. 156/1966 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Körperschaftsteuergesetz 1966

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 156 aus 1966, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 15

Inkrafttretensdatum

10.08.1966BGBl. Nr. 156/1966

Außerkrafttretensdatum

31.12.2018aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Beachte

Bezugszeitraum: ab 1. 1. 1968 (Paragraph 25, Absatz eins,, Bundesgesetzblatt Nr. 156 aus 1966,)

Text

Beschränkt steuerpflichtige Versicherungsunternehmen

Paragraph 15,

  1. Absatz eins,Bei beschränkt steuerpflichtigen Versicherungsunternehmen ist für die Berechnung des inländischen steuerpflichtigen Einkommens von dem technischen Ergebnis des inländischen Versicherungsgeschäftes auszugehen. Hinzuzurechnen ist der dem Inlandsgeschäft entsprechende Anteil an den Vermögenserträgnissen des Gesamtunternehmens. Abzuziehen ist der dem inländischen Versicherungsgeschäft entsprechende Anteil an den Generalunkosten des Gesamtunternehmens, soweit sie nicht im technischen Ergebnis des inländischen Versicherungsgeschäftes enthalten sind.
  2. Absatz 2,Wenn für das inländische Versicherungsgeschäft eine steuerlich einwandfreie gesonderte Ermittlung des Inlandseinkommens nicht möglich ist, so ist als inländisches steuerpflichtiges Einkommen der dem Verhältnis der inländischen Prämieneinnahme zur Gesamtprämieneinnahme entsprechende Teil des ausgewiesenen Gewinnes des Gesamtunternehmens zugrunde zu legen.
  3. Absatz 3,Dem nach den Absatz eins und 2 berechneten Betrag sind die nach diesem Bundesgesetz nicht abzugsfähigen Aufwendungen hinzuzurechnen.

Schlagworte

ausländische Versicherung

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2018

Gesetzesnummer

10004004

Dokumentnummer

NOR12044694

Alte Dokumentnummer

N3196617385S