Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Irland)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 66/1968Bundesgesetzblatt Nr. 66 aus 1968,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 21Artikel 21
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 21
(1)Absatz eins,In Österreich ansässigen natürlichen Personen stehen in bezug auf die irische Steuer die gleichen persönlichen Freibeträge, Begünstigungen und Ermäßigungen zu, die irischen Staatsangehörigen, die nicht in Irland ansässig sind, gewährt werden.
(2)Absatz 2,In Irland ansässigen natürlichen Personen stehen in bezug auf die österreichische Steuer die gleichen persönlichen Freibeträge, Begünstigungen und Ermäßigungen zu, die österreichischen Staatsangehörigen, die nicht in Österreich ansässig sind, gewährt werden.
Zuletzt aktualisiert am
09.12.2019
Dokumentnummer
NOR12044971
Alte Dokumentnummer
N3196817862L