Norm Ausgabe von Scheidemünzen zu 5 Schilling aus Kupfer-Nickel und Einziehung von Scheidemünzen zu 5 Schilling aus Silber× ▾ ‹›Gliederung Ausgabe von Scheidemünzen zu 5 Schilling aus Kupfer-Nickel und Einziehung von Scheidemünzen zu 5 Schilling aus Silber Fassungen (Gesetz) ab 01.01.1989 — BGBl. Nr. 439/1968 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.1989 BGBl. Nr. 439/1968 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.1989 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3