Norm Verschiebung des Hauptfeststellungszeitpunktes der Einheitswerte× ▾ ‹›Gliederung Verschiebung des Hauptfeststellungszeitpunktes der Einheitswerte Fassungen (Gesetz) ab 21.11.1968 — BGBl. Nr. 393/1968 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute21.11.1968 BGBl. Nr. 393/1968 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 21.11.1968 § 1§ 2§ 3§ 4