Norm Förderung - Kartoffelverwertung (Stärkeförderungsgesetz 1969)× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Förderung - Kartoffelverwertung (Stärkeförderungsgesetz 1969) Fassungen (Gesetz) ab 01.01.1992 — BGBl. Nr. 396/1991▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.07.1992 § → § aufgehoben durch BGBl. Nr. 378/1992 01.01.199230.06.1992 § → § BGBl. Nr. 396/1991 26.07.199131.12.1991 § → § BGBl. Nr. 396/1991 24.05.196925.07.1991 BGBl. Nr. 154/1969 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 30.06.1992 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1 § 1Art. 1 § 2Art. 1 § 3Art. 1 § 4Art. 2 § 5Übergangs- und Schlussbestimmungen aus NovellenArt. 1 (ÜR)Art. 2 (ÜR)