Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Vereinigtes Königreich)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 390/1970 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 32/2019Bundesgesetzblatt Nr. 390 aus 1970, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 32 aus 2019,
Typ
Vertrag – Vereinigtes Königreich
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 19Artikel 19
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
zum Außerkrafttreten vgl. Art. 28, BGBl. III Nr. 32/2019zum Außerkrafttreten vergleiche Artikel 28,, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 32 aus 2019,
Text
ARTIKEL 19
Öffentliche Funktionen
(1)Absatz eins,Vergütungen oder Ruhegehälter, die aus öffentlichen Kassen des Vereinigten Königreiches oder Nordirlands oder aus Kassen einer Gebietskörperschaft im Vereinigten Königreich an eine natürliche Person für der Regierung des Vereinigten Königreiches oder Nordirlands oder einer Gebietskörperschaft im Vereinigten Königreich gegenwärtig oder früher erbrachte Dienste gezahlt werden, dürfen nur im Vereinigten Königreich besteuert werden, es sei denn, daß die natürliche Person ein österreichischer Staatsangehöriger ist, ohne gleichzeitig auch Staatsangehöriger des Vereinigten Königreiches zu sein.
(2)Absatz 2,Vergütungen oder Ruhegehälter, die von Österreich oder einer seiner Gebietskörperschaften unmittelbar oder aus einem von Österreich oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für der Republik Österreich oder einer ihrer Gebietskörperschaften gegenwärtig oder früher erbrachte Dienste gezahlt werden, dürfen nur in Österreich besteuert werden, es sei denn, daß die natürliche Person ein Staatsangehöriger des Vereinigten Königreiches ist, ohne gleichzeitig österreichischer Staatsangehöriger zu sein.
(3)Absatz 3,Die Absätze 1 und 2 dieses Artikels sind nicht auf Vergütungen oder Ruhegehälter für Dienstleistungen anzuwenden, die im Zusammenhang mit einer kaufmännischen oder gewerblichen Tätigkeit stehen.
Zuletzt aktualisiert am
04.04.2019
Dokumentnummer
NOR12045123
Alte Dokumentnummer
N3197023873L