Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Israel)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 85/1971 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 8/2018Bundesgesetzblatt Nr. 85 aus 1971, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 8 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 29Artikel 29
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Abschnitt VIIAbschnitt römisch sieben
Schlußbestimmungen
Artikel 29
Inkrafttreten
(1)Absatz eins,Dieses Abkommen soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen so bald wie möglich in Jerusalem ausgetauscht werden.
(2)Absatz 2,Dieses Abkommen tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und seine Bestimmungen finden Anwendung:
in Israel:
hinsichtlich der israelischen Steuern für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. April 1968 beginnen, oder für besondere Steuerjahre, die nach dem genannten Tag enden;
in Österreich:
hinsichtlich der österreichischen Steuern für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 1968 beginnen.
Zuletzt aktualisiert am
29.01.2018
Dokumentnummer
NOR12045327
Alte Dokumentnummer
N3197137762J