Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Niederlande)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 191/1971Bundesgesetzblatt Nr. 191 aus 1971,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 17Artikel 17
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 17
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen
(1) Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Zahlungen, die eine in den Niederlanden ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrates einer in Österreich ansässigen Gesellschaft bezieht, dürfen in Österreich besteuert werden.
(2) Vergütungen und andere Zahlungen, die eine in Österreich ansässige Person in ihrer Eigenschaft als „bestuurder“ oder „commissaris“ einer in den Niederlanden ansässigen Gesellschaft bezieht, dürfen in den Niederlanden besteuert werden.
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2025
Dokumentnummer
NOR12045235
Alte Dokumentnummer
N3197120274L