Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Doppelbesteuerung - Einkommensteuer
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 297/1971 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 49/2007Bundesgesetzblatt Nr. 297 aus 1971, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 49 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 11Artikel 11
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
ARTIKEL XIARTIKEL römisch elf
(1)Absatz eins,Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen dürfen in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem dieses Vermögen liegt.
(2)Absatz 2,Im Sinn dieses Artikels gelten auch Zinsen aus Hypotheken und Lizenzgebühren oder andere, mit Rücksicht auf den Betrieb eines Bergwerkes, eines Steinbruchs oder einer anderen Stätte der Ausbeutung des Grund und Bodens gezahlte Beträge als Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen.
Dokumentnummer
NOR12045274
Alte Dokumentnummer
N3197135678J