Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Doppelbesteuerung - Einkommensteuer
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 297/1971 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 49/2007Bundesgesetzblatt Nr. 297 aus 1971, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 49 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 18Artikel 18
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
ARTIKEL XVIIIARTIKEL römisch achtzehn
Die Bestimmungen dieses Abkommens dürfen nicht so ausgelegt werden, daß sie das Recht der diplomatischen und konsularischen Beamten auf andere oder zusätzliche Befreiungen, die ihnen eingeräumt sind oder noch eingeräumt werden, in irgendeiner Weise versagen oder berühren.
Dokumentnummer
NOR12045281
Alte Dokumentnummer
N3197135685J