Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Zahlungsverkehr - Abkommen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 421/1971 aufgehoben durch BGBl. Nr. 312/1996Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1971, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 312 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
39/07 Zahlungsverkehr
Text
Artikel IIIArtikel römisch drei
Falls zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens des Zahlungsabkommens vom 11. März 1947 auf einem der im Artikel 2 desselben angeführten Konten ein Saldo zugunsten eines der beiden Staaten bestehen sollte, so wird dieser Saldo durch Zahlungen in frei konvertierbarer Währung entsprechend der zwischen den beiden Notenbanken getroffenen Vereinbarung beglichen werden.
Dokumentnummer
NOR12045338
Alte Dokumentnummer
N3197144317J