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Anl. 1

Fassungen
ab 01.01.1993 — BGBl. Nr. 496/1971 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute01.01.1993 BGBl. Nr. 496/1971 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung (Slowakei)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 496 aus 1971,

Typ

Vertrag – Slowakei

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1993BGBl. Nr. 496/1971

Außerkrafttretensdatum

Index

39/07 Zahlungsverkehr

Beachte

Die Bezeichnungen ,,Slowakische Republik'' bzw. ,,slowakisch'' treten an die Stelle der Bezeichnungen ,,Tschechoslowakische Republik'', ,,Tschechoslowakische Sozialistische Republik'', ,,CSSR'', ,,Tschechische und Slowakische Föderative Republik'' oder ,,CSFR'' bzw. ,,tschechoslowakisch''.

Text

Prag, am 22. Oktober 1971

Herr Vorsitzender!

Im Verlaufe der heute abgeschlossenen Verhandlungen wurde Übereinstimmung darüber erzielt, daß unter Berücksichtigung der in beiden Ländern geltenden Devisenvorschriften der Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung keine Verschlechterung der Überweisungsmöglichkeiten nach dem bisher gültigen Zahlungsabkommen mit sich bringen wird.

Indem ich Sie bitte, mir Ihr Einverständnis zu Vorstehendem mitzuteilen, benütze ich gerne den Anlaß, um Sie, Herr Vorsitzender, meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Dr. Fälbl m. p.

An den

Vorsitzenden dertschechoslowakischen Delegation

Prag

Prag, am 22. Oktober 1971

Herr Vorsitzender!

Ich beehre mich, Ihnen mein Einverständnis zu Ihrem Schreiben vom heutigen Tage, das folgenden Wortlaut hat, mitzuteilen:

Anmerkung, Es folgt der Text des Schreibens)

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.

Dr. Killian m. p.

An den Vorsitzenden der österreichischen Delegation

Prag

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2014

Gesetzesnummer

10004100

Dokumentnummer

NOR12045335

alte Dokumentnummer

N3197140128L