Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 496/1971Bundesgesetzblatt Nr. 496 aus 1971,
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
39/07 Zahlungsverkehr
Text
Artikel 5
Dieses Abkommen tritt mit 1. Jänner 1972 in Kraft. Es bleibt zunächst bis zum 31. Dezember 1972 in Kraft; seine Geltungsdauer verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, sofern es nicht von einem der Vertragschließenden Teile schriftlich mindestens drei Monate vor Jahresende gekündigt wird.
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2015
Dokumentnummer
NOR12045346
Alte Dokumentnummer
N3197147494L