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Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung (Tschechische R)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.01.1993 — BGBl. Nr. 496/1971 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.01.1993 BGBl. Nr. 496/1971 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gesamte Rechtsvorschrift heute (RIS)↗§ 0 (RIS)↗
Art. 1 heute ›

Kurztitel

Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 496 aus 1971,

Typ

Vertrag – Tschechische R

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1993

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

22.10.1971

Index

39/07 Zahlungsverkehr

Beachte

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1997, kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

Titel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Außerkraftsetzung des Zahlungsabkommens vom 29. Oktober 1948 und den Übergang zum Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung

StF: BGBl. Nr. 496/1971

Sprachen

Deutsch, Tschechisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik haben, vom Wunsche geleitet, den Zahlungsverkehr zwischen den Vertragsstaaten zu erleichtern und den Warenaustausch zu fördern, folgendes vereinbart:

Sonstige Textteile

Geschehen zu Prag, am 22. Oktober 1971, in je zweifacher Urschrift, jeweils in deutscher und tschechischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2015

Gesetzesnummer

10004104

Dokumentnummer

NOR11004140

Alte Dokumentnummer

N3197147489L