Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Alkoholabgabegesetz 1973
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 446/1972 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 446 aus 1972, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 17Paragraph 17
Index
32/04 Steuern vom Umsatz
Text
Weitergeltung bisheriger Rechtsvorschriften
§ 17.Paragraph 17,
Die Bestimmungen des Artikels IV des Bundesgesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Abgabenrechtes und des Familienlastenausgleiches, BGBl. Nr. 302/1968, in der am 31. Dezember 1972 geltenden Fassung sind auf die Lieferungen und den Eigenverbrauch von alkoholischen Getränken, wenn diese Vorgänge vor dem 1. Jänner 1973 bewirkt worden sind, sowie auf die Einfuhr von alkoholischen Getränken, bei welcher der für die Anwendung der zolltarifarischen Bestimmungen maßgebende Zeitpunkt gemäß § 6 des Zollgesetzes 1955 vor dem 1. Jänner 1973 liegt, weiterhin anzuwenden. Die Bestimmungen des Artikels römisch vier des Bundesgesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Abgabenrechtes und des Familienlastenausgleiches, Bundesgesetzblatt Nr. 302 aus 1968,, in der am 31. Dezember 1972 geltenden Fassung sind auf die Lieferungen und den Eigenverbrauch von alkoholischen Getränken, wenn diese Vorgänge vor dem 1. Jänner 1973 bewirkt worden sind, sowie auf die Einfuhr von alkoholischen Getränken, bei welcher der für die Anwendung der zolltarifarischen Bestimmungen maßgebende Zeitpunkt gemäß Paragraph 6, des Zollgesetzes 1955 vor dem 1. Jänner 1973 liegt, weiterhin anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
29.10.2018
Dokumentnummer
NOR12045374
Alte Dokumentnummer
N3197211118R