Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Einkommensteuergesetz 1972
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 440/1972 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 440 aus 1972, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 65Paragraph 65
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
Bezugszeitraum: Ab 1. 1. 1973 (§ 124 EStG 1972)Bezugszeitraum: Ab 1. 1. 1973 (Paragraph 124, EStG 1972)
Ende des Bezugszeitraums: 31. 12. 1988 (§ 125 EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988)Ende des Bezugszeitraums: 31. 12. 1988 (Paragraph 125, EStG 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 400 aus 1988,)
Text
Werbungskosten und Sonderausgaben bei mehreren Lohnsteuerkarten
§ 65.Paragraph 65,
Weist ein Arbeitnehmer, dem eine Zweite oder weitere Lohnsteuerkarte ausgeschrieben wurde (§ 54), die Werbungskosten aus dem zweiten oder weiteren Dienstverhältnis nach, so hat das Finanzamt den nachgewiesenen Betrag abweichend von der Anordnung des § 62 Abs. 4 Z 1 in voller Höhe auf der Lohnsteuerkarte zu vermerken (§ 63 Abs. 1). Weist ein Arbeitnehmer, dem eine Zweite oder weitere Lohnsteuerkarte ausgeschrieben wurde, nach, daß ihm Sonderausgaben im Sinne des § 18 Abs. 1 Z 1 bis 3 und Z 6 erwachsen, die nicht schon bei der Ersten Lohnsteuerkarte berücksichtigt sind, so hat das Finanzamt die Sonderausgaben auf der Zweiten oder weiteren Lohnsteuerkarte gemäß § 62 Abs. 4 Z 2 und § 63 Abs. 1 zu vermerken. Weist ein Arbeitnehmer, dem eine Zweite oder weitere Lohnsteuerkarte ausgeschrieben wurde (Paragraph 54,), die Werbungskosten aus dem zweiten oder weiteren Dienstverhältnis nach, so hat das Finanzamt den nachgewiesenen Betrag abweichend von der Anordnung des Paragraph 62, Absatz 4, Ziffer eins, in voller Höhe auf der Lohnsteuerkarte zu vermerken (Paragraph 63, Absatz eins,). Weist ein Arbeitnehmer, dem eine Zweite oder weitere Lohnsteuerkarte ausgeschrieben wurde, nach, daß ihm Sonderausgaben im Sinne des Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer eins bis 3 und Ziffer 6, erwachsen, die nicht schon bei der Ersten Lohnsteuerkarte berücksichtigt sind, so hat das Finanzamt die Sonderausgaben auf der Zweiten oder weiteren Lohnsteuerkarte gemäß Paragraph 62, Absatz 4, Ziffer 2 und Paragraph 63, Absatz eins, zu vermerken.
Zuletzt aktualisiert am
22.10.2018
Dokumentnummer
NOR12045459
Alte Dokumentnummer
N3197211972S