Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Doppelbesteuerung - Einkommen- u. Vermögenssteuern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 39/1972 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 16/2009Bundesgesetzblatt Nr. 39 aus 1972, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 16 aus 2009,
Typ
Vertrag – Griechenland
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Griechenland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF: BGBl. Nr. 39/1972
Sonstige Textteile
Nachdem das am 22. September 1970 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Griechenland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, welches also lautet: .... die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 1. April 1971
Ratifikationstext
Die Ratifikationsurkunden zum vorstehenden Abkommen wurden am 5. Jänner 1972 ausgetauscht; das Abkommen ist somit gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 am selben Tag in Kraft getreten. Die Ratifikationsurkunden zum vorstehenden Abkommen wurden am 5. Jänner 1972 ausgetauscht; das Abkommen ist somit gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, am selben Tag in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und das Königreich Griechenland, von dem Wunsche geleitet, die Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu vermeiden, sind übereingekommen, das folgende Abkommen abzuschließen:
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2009
Dokumentnummer
NOR11004152
Alte Dokumentnummer
N3197212694T