Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von wissenschaftlichem Gerät
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 371/1972Bundesgesetzblatt Nr. 371 aus 1972,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Text
Artikel 3
Die Zulassung von wissenschaftlichem Gerät, Ersatzteilen und Werkzeugen zur vorübergehenden Einfuhr kann den folgenden Bedingungen unterworfen werden:
daß sie von zugelassenen Anstalten eingeführt und unter deren Aufsicht und Verantwortung verwendet werden;
daß sie im Einfuhrland für nicht gewerbliche Zwecke verwendet werden;
daß sie in Mengen eingeführt werden, die ihrer Zweckbestimmung angemessen sind;
daß sich ihre Nämlichkeit bei der Wiederausfuhr feststellen läßt;
daß sie das Eigentum einer natürlichen Person mit Wohnsitz im Ausland oder einer juristischen Person mit Sitz im Ausland bleiben, solange sie sich im Einfuhrland befinden.
Zuletzt aktualisiert am
22.08.2025
Dokumentnummer
NOR12045620
Alte Dokumentnummer
N3197226641L