Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Gewährung von Abgabenfreiheit für Fernmeldeanlagen im Grenzgebiet (BRD)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 423/1972Bundesgesetzblatt Nr. 423 aus 1972,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 7Artikel 7
Index
39/05 Zollbegünstigungen
Text
Artikel 7
(1)Absatz eins,Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden sind in Bonn auszutauschen.
(2)Absatz 2,Dieser Vertrag tritt zwei Monate nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
(3)Absatz 3,Dieser Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von mindestens sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. In diesem Fall tritt der Vertrag mit Ablauf dieses Kalenderjahres außer Kraft.
GESCHEHEN zu Wien, am 28. Juni 1971, in zwei Urschriften.
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2014
Dokumentnummer
NOR40001858